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AGB

Allgemeines

Die Angebote, Verkäufe und Lieferungen der ENSD erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen, Änderungen, Einschränkungen oder Zusätze auf Grundlage mündlicher Besprechungen mit nicht vertretungsberechtigten Mitarbeitern gelten erst dann als vereinbart, wenn sie von der Geschäftsführung bestätigt sind. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, diese wurden explizit schriftlich bestätigt.

Preise

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung und zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Angebote

Alle Angebote sind unverbindlich. Maße, Zeichnungen und Abbildungen stellen lediglich eine ungefähre Produktbeschreibung dar. Kostenvoranschläge können bis zu 30% abweichen.
Verbesserungen oder Änderungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
Leistungen, die im Angebot nicht aufgeführt sind, werden extra berechnet.

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die ENSD einen Auftrag des Käufers schriftlich oder mündlich bestätigt hat oder die Ware ausliefert. Als Bestätigung der Bestellung gilt dabei auch die Rechnungsstellung. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.

Lieferung

Alle Liefervereinbarungen müssen schriftlich verfasst werden.
Lieferfristen sind nicht verbindlich, es sei den, dass ein konkretes Datum schriftlich bestätigt wurde. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Zahlung

Alle Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware/ Erbringung der Dienstleistung zu begleichen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.

Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die ENSD das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die ENSD das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Begleichung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Bei Verträgen mit Verbrauchern ist der Käufer nicht berechtigt, vor Bezahlung des vollen Kaufpreises die Ware weiter zu veräußern.
Bei Verträgen mit Unternehmern ist der Käufer widerruflich berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Im Gegenzug tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an die ENSD ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung widerruflich ermächtigt. Die ENSD behält sich vor, die Forderung insbesondere dann selbst einzuziehen, wenn der Unternehmer in Zahlungsverzug gerät.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers (Verbraucher oder Unternehmer), insbesondere bei Zahlungsverzug ist die ENSD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die gelieferte Ware hat der Käufer unverzüglich die ENSD schriftlich zu benachrichtigen und uns alle nötigen Unterlagen zur Intervention zuzuleiten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der ENSD die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Falle einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln und erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchführen zu lassen. Insoweit haftet er bis zum endgültigen Eigentumsübergang in vollem Maße für die Ware.

Gefahrübergang

Bei Verträgen mit Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder die uns zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.
Sobald sich der Käufer im Annahmeverzug befindet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowohl bei Verträgen mit Unternehmern, als auch bei Verträgen mit Verbrauchern, auf den Käufer über.

Nacharbeit nach Leistungsabnahme

Sollte ein Auftrag von dem Auftragsgeber abgenommen worden sein und dies wurde mündlich oder schriftlich bestätigt, fallen für jegliche Arbeiten die normalen Stundensätze an.

Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei Verträgen mit Unternehmern haftet die ENSD bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körper- und Gesundheitsschäden.

Gerichtsstand

Bei allen Verträgen sind Erfüllungsort und Gerichtsstand Stuttgart.

Schriftverkehr

E-Mail ist der Schriftform gleichzusetzen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
 

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